BEM – BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT –
GRUNDLAGEN

Von der Arbeitsunfähigkeit zurück in die Arbeitswelt

Es kommt sehr häufig vor, dass Beschäftigte in einem Kalenderjahr länger als sechs Wochen erkranken. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber vor, ein entsprechendes Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen.

Unterstützen Sie Ihre Beschäftigten sich nach einem längeren oder langen krankheitsbedingten Ausfall schnell wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Werfen Sie auch einen genauen Blick auf die gesundheitlichen Aspekte im Arbeitsalltag, um auf diese gegebenenfalls korrigierend einwirken zu können.

Dies bedeutet also, nicht nur ein Gespräch mit dem entsprechenden Mitarbeiter nach seiner Rückkehr zu führen. Es ist durchaus möglich, dass es einiger Veränderungen bedarf, den Beschäftigten weiter gesund erhaltend zu beschäftigen oder gegebenenfalls auch betriebliche Störquellen, die den Ausfall zur Folge hatten, zu beseitigen.

Eine Nichtdurchführung des BEM kann auch negative Konsequenzen im Falle einer Trennung haben.
Daher ist es für jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – von großer Bedeutung, fit in dieser Form des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu sein.

IHR NUTZEN

  • Sie fördern die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten

  • Die Fehlzeiten verringern sich und damit sinken auch die betrieblichen Personalkosten 

  • Sie reduzieren das krankheitsbedingte Ausscheiden von Beschäftigten, ein wichtiger Aspekt insbesondere im Bezug auf den Fachkräftemangel

  • Ein gutes BEM mit sinnvollen Leistungen und Hilfen dient zudem der Prävention vor erneuter Arbeitsunfähigkeit

  • Sie erfüllen als Arbeitgeber die gesetzlich verankerte BEM-Pflicht, die zudem eine zentrale Bedeutung in Fragen rund um die Thematik Kündigungsschutz hat

  • Ihren Beschäftigten bieten Sie unter Umständen ein Angebot, durch eine neue angemessene Tätigkeit die Arbeitslosigkeit oder eine Frühverrentung zu vermeiden

EIN VERTRAUENVOLLES BEM IN IHREM UNTERNEHMEN

Mein Angebot

Ich informiere Sie über die gesetzliche Verpflichtung, ein vernünftiges BEM in Ihrem Unternehmen anzubieten und beantworte Ihre Fragen.

Gerne unterstütze ich Sie sowohl bei der Installation des BEM als auch bei der Schulung Ihrer Führungskräfte für diese Gespräche.